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Was tut der Verwalter?
Der Verwalter wird von der Eigentümerversammlung bestellt und hat z. B. auch das Vermögen der Gemeinschaft zu verwalten, die Hausgelder und anderen Umlagen abzurechnen, einen Wirtschaftsplan zu erstellen und vieles mehr.
Sie als Eigentümer sehen in der Regel nur einen geringen Teil dessen, was Ihr Verwalter für Ihre Eigentümergemeinschaft erledigt. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen den in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben, zu denen der Verwalter verpflichtet ist, und darüber hinausgehenden Tätigkeiten. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Beispiele, aber keine vollständige Aufzählung für typische gesetzliche Aufgaben sind
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Durchführen der Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
- Vorsitz und Niederschrift
- Durchführung der Hausordnung
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft Geldverwaltung
- Rechnungskontrolle und –Anweisung
- Buchführung Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Auftragsvergabe
- Sofortmaßnahmen Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungenusw. etc.
- Neben derartigen Grundleistungen bieten wir Ihnen eine Fülle darüber hinausgehender Tätigkeiten, z. B. bei der Abwicklung von Versicherungsschäden im Sondereigentum, die Verwaltung von vermieteten Einheiten usw.,
– die möglichen Aufgaben sind sehr vielfältig.