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- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
- Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
- Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge bis € 2.000,00 + MwSt. bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe.
- Jährliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel.
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
- Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
- Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.
- Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht
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