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Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV), z. B. - der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter)
- den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen)
- den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen)
- den Lüfter- und CO²-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen, Läden und Kellerräumen)
- den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)
- den Kraftbetätigten Garagentoren
- den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.
- Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten
- Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden.
- Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
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