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- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
- Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
- Verhandeln mit Behörden und Dritten.
- Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, auch über örtliche Makler.
- Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
- Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- Durchführung der Hausordnung,. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- Übergeben der Wohnung an neue Mieter.
- Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich.
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
- Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
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